Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Einleitung / Präambel
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Kleinunternehmens Sensevent Hochzeits- & Eventplanung, vertreten durch Marieke Rodehorst (Inhaberin). Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung. Unsere Vertragspartner werden nachfolgend als Auftraggeber, Sensevent Hochzeits- & Eventplanung als Auftragnehmer bezeichnet.


  2. Vertragsabschluss
    2.1. Angebote von der Auftragnehmerin an den Auftraggeber sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich und in Textform etwas anderes bestimmt ist. Der Vertrag kommt durch Angebotsbestätigung des Auftraggebers zustande.
    2.2. Nach Angebotsannahme durch den Auftraggeber ist die Auftragnehmerin berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Dritten im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu tätigen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen.


  3. Vertragspflichten des Auftraggebers
    3.1. Die Auftraggeber unterstützen die Dienste der Auftragnehmerin, indem sie gemeinsam mit der Auftragnehmerin die Vorstellungen und Wünsche in der Besonderen Leistungsbeschreibung schriftlich festlegen sowie ihren Mitwirkungspflichten nachkommen.
    3.2. Sofern der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungspflichten in Verzug ist, ist die Auftragnehmerin an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden.


  4. Preise
    4.1. Das Unternehmen ist umsatzsteuerpflichtig und weist daher die Umsatzsteuer in den Rechnungen an seine Kunden aus.
    4.2. Verändert sich der Preis eines einzelnen Kostenelements (zum Beispiel eines Vorproduktes oder mehrerer), so verändert sich auch der Preis des Endproduktes, jedoch nur insoweit als sich die bei dem jeweiligen Vorprodukt eingetretene Preisänderung anteilig auf den Preis des Endprodukts auswirkt.
    4.3. Für den Fall unvorhersehbarer Umstände wie
    z. B. Erhöhungen der Rohstoffkosten oder allgemeinen Preissteigerungen durch z.B. Inflation zu Preiserhöhungen können die Preise von denen im Kostenvoranschlag abweichen.


  5. Zahlung
    Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Einganges der Zahlung bei uns oder der Gutschrift bei der Zahlstelle maßgebend.


  6. Zahlungsverzug
    Werden der Auftragnehmerin nach Abschluss eines Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggeber in Frage stellen, dieser insbesondere seine Zahlungen einstellt oder ein von ihm ausgestellter Scheck nicht eingelöst wird, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen.


  7. Ausführung unserer Leistungen
    7.1. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
    7.2. Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen und im Auftrag der Auftraggeber. Die Auftragnehmerin wird hierdurch von den Auftraggebern bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages notwendig oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Auftraggebers abzuschließen.
    7.3. Die Auftragnehmerin ist gegenüber Lieferanten, die vom Auftraggeber mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse und im Namen der Auftraggeber weisungsberechtigt.


  8. Urheberschutz und Nutzungsrechte
    8.1. Alle durch die Auftragnehmerin erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.
    8.2 Die von der Auftragnehmerin erstellten Werke sowie Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen und Layouts sind ausschließlich für den Vertragspartner bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis der Auftragnehmerin als Urheberin zulässig. Die Ausführung ihrer Konzeptarbeit ist allein der Auftragnehmerin vorbehalten.
    8.3 Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung des Auftraggebers und in jedem Fall die vorherigen Einigung über eine angemessene Vergütung.


  9. Eigentumsvorbehalt und Eigenwerbung
    9.1. Sämtliche erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) Eigentum der Auftragnehmerin.
    9.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. Die Auftragnehmerin ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen. Fotos von Personen dürfen nur zu Werbezwecken genutzt werden, wenn diese ausdrücklich zustimmen.

  10. Stornobedingungen
    10.1. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise vereitelt, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder durch den Auftraggeber storniert, so trägt der Auftraggeber alle Kosten, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallen sind. Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Auftraggeber das Wetterrisiko.
    10.2. Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt, somit einem unvorhergesehenen, von beiden Parteien nicht beeinflussbaren außerordentlichen Grund unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen.
    10.3. Die Kündigung des vorliegenden Vertrages ist für die Parteien aus außerordentlichem Grunde rechtlich zulässig. Als solche Gründe gelten z.B.:
    – Nichterbringung vertraglich geschuldeter Leistungen trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung
    – Erheblicher Verstoß gegen vertragliche Pflichten durch die andere Partei, so dass die weitere Durchführung des Vertrages unzumutbar wird.
    – Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Vertragspartei
    10.4. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei zu erfolgen.
    10.5. Für den Fall der vorstehend geregelten Kündigung und dem Rücktritt gilt: Soweit die Auftragnehmerin für den Auftraggeber aus dessen Zahlungen Leistungen an Dritte erbracht hat, sind diese im Falle der Kündigung des Vertrages an den Kunden unter den Voraussetzungen zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurückgezahlt werden. Soweit sich die jeweiligen Vertragspartner der Rückzahlung verweigern, ist die Auftragnehmerin verpflichtet, ihren Rückzahlungsanspruch an den Auftraggeber abzutreten.
    10.6. Im Falle des Rücktritts bzw. der nicht durch die Auftragnehmerin verschuldeten Kündigung des Vertrages hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin die bis zum Zeitpunkt der Kündigung/des Rücktritts entstandenen Aufwendungen sowie im Zusammenhang mit dem Vertrag folgende Aufwendungen zu ersetzen. Darüber hinaus ist die Auftragnehmerin berechtigt, zusätzlich einen pauschalen Aufwendungsersatz geltend zu machen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, anstatt des Aufwendungsersatzes die tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend zu machen. Die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen bleibt unberührt.


  11. Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz
    11.1. Wir leisten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für unsere Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen unsere Pläne oder ausdrückliche Anweisungen verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind.
    11.2. Für Schäden haften wir grundsätzlich nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden, sofern dies nicht gegen die Regelungen der 305 ff. BGB verstößt.
    11.3. Die Auftragnehmerin haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören etwa Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste der Auftragnehmerin oder deren Lieferanten beeinflusst werden. Gleiches gilt für das Eintreten von Umständen, die die Veranstaltung unmöglich machen, aber von der Auftragnehmerin nicht verursacht wurden oder in anderer Weise zu vertreten sind.


  12. Datenverarbeitung
    12.1. Alle der Auftragnehmerin durch die Auftraggeber überlassenen Daten werden vertraulich durch die Auftragnehmerin behandelt und nur gegenüber Dritten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages offen gelegt und weitergeleitet.


  13. Schriftform / Salvatorische Klausel
    13.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für dieses Schriftformerfordernis.
    13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

  14. Sonstiges und Schlussbestimmungen
    14.1. Unsere Ansprüche können die Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
    14.2. Sollte es sich bei den Auftraggebern um eine Personenmehrheit handeln, so bevollmächtigen sich diese hiermit gegenseitig zur Abgabe und zum Empfang von Willenserklärungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen. Änderungen oder Ähnliches sind unverzüglich an den Hochzeitsservice schriftlich anzuzeigen.
    14.3. Gerichtsstand ist Göttigen Es gilt deutsches Recht.